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E-Auto-Rückruf: Gericht hält Rücknahme durch Hersteller für möglich

LG Offenburg hält bei einem zurückgerufenen Cupra Born Ansprüche gegen den Hersteller nach EU-Recht für möglich. Ein Urteil fehlt, Frist bis 6. November.

Ladebilanz-Redaktion ·

E-Auto-Rückruf: Gericht hält Rücknahme durch Hersteller für möglich

Wer ein E-Auto mit Batterie-Rückruf fährt, kann unter Umständen nicht nur vom Händler, sondern auch vom Hersteller eine Rücknahme verlangen. Diese vorläufige Einschätzung hat das Landgericht Offenburg in einem Verfahren um einen Cupra Born geäußert (Az. 2 O 356/25). Der Hinweis des Gerichts stammt vom 16. Oktober 2026. Ein Urteil ist das nicht: Händler und Hersteller SEAT können bis zum 6. November 2026 Stellung nehmen.

Worum es geht

Der Cupra Born des Klägers fällt unter den Batterie-Rückruf 93S4 aus dem März 2026. Laut Kraftfahrt-Bundesamt können einzelne Hochvoltmodule weniger Reichweite und eine Warnleuchte verursachen, es besteht Brandgefahr. Betroffen waren weltweit 19.452 Cupra Born, davon 5.976 in Deutschland, dazu 74.579 Fahrzeuge der Marke VW. Als Abhilfe nennt der Rückruf ein Software-Update und die Prüfung der Module, auffällige Module werden getauscht.

Nach Darstellung der Kanzlei, die den Kläger vertritt, hält das Gericht Ansprüche gegen den Händler aus dem Kaufrecht und gegen SEAT aus dem deutschen Produktsicherheitsrecht für denkbar. Ausdrücklich genannt werde Artikel 37 der EU-Produktsicherheitsverordnung. Der Wortlaut des Gerichtshinweises ist nicht öffentlich.

Was Artikel 37 regelt

Die Verordnung gilt seit dem 13. Dezember 2024. Artikel 37 verpflichtet den Verantwortlichen eines Sicherheitsrückrufs, Verbrauchern eine wirksame, kostenlose und zeitnahe Abhilfe anzubieten. Sie sollen in der Regel zwischen mindestens zwei Wegen wählen können: Reparatur, Ersatz durch ein gleichwertiges sicheres Produkt oder Erstattung mindestens des Kaufpreises. Gelingt Reparatur oder Ersatz nicht in angemessener Zeit und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten, besteht ein Anspruch auf Erstattung.

Was das für E-Auto-Fahrer bedeutet

Ein Rückruf gibt nicht automatisch das Recht, das Auto zurückzugeben. Entscheidend sind die tatsächliche Gefahr, die Frage, ob die Verordnung auf ältere Fahrzeuge anwendbar ist, und ob der Hersteller den Fehler zügig behebt. Diese Fragen sind gerichtlich noch nicht geklärt. In anderen Batteriefällen haben erstinstanzliche Gerichte bereits Käufern recht gegeben, etwa das Landgericht Dortmund bei einem Mercedes EQA (Az. 3 O 300/25, nicht rechtskräftig).

Wer gerade einen gebrauchten ID.3, ID.4 oder Cupra Born kaufen will, sollte vorher klären, ob ein Rückruf offen ist. Worauf es beim Akku sonst ankommt, steht in unserem Ratgeber Gebrauchtes E-Auto kaufen: Akku prüfen.

Wie es in Offenburg weitergeht, ist offen. Einen Termin für eine Entscheidung hat das Gericht nach den vorliegenden Angaben nicht genannt.

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