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Wallbox-Förderung im Mehrparteienhaus: Anträge nur bis 10. November

Eigentümergemeinschaften und Vermieter können noch bis 10. November 2026 bis zu 2.000 Euro je Stellplatz beim Bund beantragen, solange das Geld reicht.

Ladebilanz-Redaktion ·

Wallbox-Förderung im Mehrparteienhaus: Anträge nur bis 10. November

Für das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ bleiben noch zwölf Tage. Eigentümergemeinschaften, Eigentümer vermieteter Wohnungen und kleine und mittlere Unternehmen können ihren Antrag bis zum 10. November 2026 stellen. Gefördert werden Ladepunkte an bestehenden Häusern mit mindestens drei Wohnungen, mit bis zu 2.000 Euro je Stellplatz. Die Frist gilt nur, solange Haushaltsmittel da sind. Wie viel vom Budget von bis zu 500 Millionen Euro noch übrig ist, nennt das Programm nicht.

Was gefördert wird

Je Stellplatz zahlt der Bund bis zu 1.300 Euro, wenn nur vorverkabelt wird. Mit Wallbox sind es bis zu 1.500 Euro, mit einem Ladepunkt für bidirektionales Laden bis zu 2.000 Euro. Erstattet werden höchstens die tatsächlichen Kosten. Pro Haus müssen mindestens sechs Stellplätze und zugleich mindestens 20 Prozent aller Stellplätze elektrifiziert werden; Vorverkabelung genügt. Die Ladepunkte müssen 11 bis 22 kW leisten, dürfen nicht öffentlich sein und sollen mit Ökostrom betrieben werden.

Den Antrag stellt die Gemeinschaft oder der Eigentümer, bei einer WEG auch über die Hausverwaltung. Mieter können nicht selbst beantragen. Der dritte Aufruf für Wohnungsunternehmen mit großem Bestand ist bereits am 15. Oktober ausgelaufen.

Worauf es jetzt ankommt

Ein Auftrag an den Elektriker darf erst nach der Bewilligung vergeben werden. Ein verbindlicher Vertrag vorher gilt als Vorhabenbeginn und kostet die Förderung. Angebote einholen und planen ist dagegen erlaubt. Den Beschluss der Eigentümerversammlung verlangt das Programm laut FAQ spätestens sechs Monate nach dem Bescheid. Für die Beauftragung bleiben neun Monate, für die Umsetzung 24 Monate ab Bescheid.

Wer in einer Eigentümergemeinschaft eine Wallbox will, hat darauf ohnehin einen Anspruch. Wie Beschluss und Kostenverteilung laufen, steht auf der Seite Wallbox in der Tiefgarage. Für das Einfamilienhaus gibt es weiterhin kein Bundesprogramm; was Länder und Stadtwerke zahlen, zeigt die Übersicht zur Wallbox-Förderung.

Was noch offen ist

Eine Verlängerung über den 10. November hinaus oder einen neuen Aufruf für 2027 nennt die Programmseite nicht. Ob das Geld bis zum Fristende reicht, ist ebenfalls offen. Das Antragsportal weist außerdem auf Wartezeiten bei Hotline und E-Mail hin.

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